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BGB � 335 Forderungsrecht des Versprechensempf�ngers

BGB � 335 Forderungsrecht des Versprechensempf�ngers

[ Auszug: Der Versprechensempf�nger kann, sofern nicht ein anderer Wille der Vertragschlie�enden anzunehmen ist, die Leistung an den Dritten auch dann fordern, wenn die ... ]