[ Auszug: Der Versprechensempfänger kann, sofern nicht ein anderer Wille der
Vertragschließenden anzunehmen ist, die Leistung an den Dritten auch dann
fordern, wenn die ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]
[ BGB Vertrag zugunsten Dritter ] [ BGB Auslegungsregel bei Erfüllungsübernahme ] [ BGB Auslegungsregel bei Lebensversicherungs- oder Leibrentenvertrag ] [ BGB Leistung nach Todesfall ] [ BGB Änderung durch Verfügung von Todes wegen bei Vorbehalt ] [ BGB Zurückweisung des Rechts durch den Dritten ] [ BGB Einwendungen des Schuldners gegenüber dem Dritten ] [ BGB Forderungsrecht des Versprechensempfängers ]